Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe
Institute, die ökologisch nachhaltige Kreditfazilitäten einrichten oder deren Einrichtung planen, haben die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 4.3.6 (Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe) zu beachten.
Berücksichtigung von ESG-Risiken
Die Auswirkungen von ESG-Risiken können sowohl Teil des Risikoklassifizierungsverfahrens sein (bonitätsinduzierte Auswirkungen) als auch separat davon bewertet werden (z.B. in Form eines ESG Scores).