Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Institute, die ökologisch nachhaltige Kreditfazilitäten einrichten oder deren Einrichtung planen, haben die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 4.3.6 (Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe) zu beachten.

EBA/GL/2020/06

Berücksichtigung von ESG-Risiken

Die Auswirkungen von ESG-Risiken können sowohl Teil des Risikoklassifizierungsverfahrens sein (bonitätsinduzierte Auswirkungen) als auch separat davon bewertet werden (z.B. in Form eines ESG Scores).

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