Berücksichtigung von ESG-Risiken
Als ESG-Risiken im Sinne dieses Rundschreibens sind Ereignisse oder Bedingungen
aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren
Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann. ESG-Risiken wirken insofern als
Risikotreiber und können sich auf die in Tz. 1 a)-d) aufgeführten sowie weitere wesentliche Risikoarten auswirken.
Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken sind verschiedene plausible ,
Szenarien zugrunde zu legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen
stehen. Auch ist ein angemessen langer Zeitraum zu wählen. Diese Beurteilung erfolgt,
soweit sinnvoll und möglich, auch quantitativ.