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Immobiliengeschäft Dieses Modul stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Immobiliengeschäft. Geltungsbereich für Immobiliengeschäfte Auf die Einhaltung dieser Anforderungen kann verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder 30 Mio. EUR noch 2 % der Bilanzsumme übersteigen. Aufbauorganisation Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Immobiliengeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Die Entscheidung, ein Immobiliengeschäft einzugehen, erfordert zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. Weitergehende Beschlussfassungsvorschriften (z. B. KWG, Satzung) bleiben hiervon unberührt. Soweit die Entscheidungen von einem Ausschuss getroffen werden, sind die Mehrheitsverhältnisse innerhalb des Ausschusses so festzulegen,Read More →

Verfahren zur Früherkennung von Risiken Für diese Zwecke hat das Institut auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung zu entwickeln. Dies schließt auch, soweit sinnvoll und möglich, die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken ein. Es sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) des Abschnittes 8.5 (Verwendung von Frühwarnindikatoren/Watchlisten bei der Kontrolle der Kreditrisiken) zu beachten. Risikomerkmale In Abhängigkeit vom Risikogehalt des Engagements ist zu prüfen, ob die in den EBA.Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Tz. 274 genannten Parameter als Risikomerkmale für eine frühzeitige Risikoidentifizierung geeignetsind.Read More →

Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe Institute, die ökologisch nachhaltige Kreditfazilitäten einrichten oder deren Einrichtung planen, haben die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 4.3.6 (Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe) zu beachten. EBA/GL/2020/06 Berücksichtigung von ESG-Risiken Die Auswirkungen von ESG-Risiken können sowohl Teil des Risikoklassifizierungsverfahrens sein (bonitätsinduzierte Auswirkungen) als auch separat davon bewertet werden (z.B. in Form eines ESG Scores).Read More →

Verwendung von Modellen Die Anforderungen dieses Moduls gelten für Modelle, die für die in diesem Rundschreiben geregelten Prozesse eingesetzt werden. Sie finden auch Anwendung bei automatisierten Modellen, technologiegestützter Innovation und künstlicher Intelligenz. Modelle Ein Modell im Sinne dieses Moduls ist eine quantitative Methode, ein System oder ein Ansatz, der statistische oder mathematische Theorien, Techniken und Annahmen anwendet, um Eingabedaten zu quantitativen Schätzungen zu verarbeiten. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden (z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditgewährung und -bearbeitung verwendet werden, Risikoklassifizierungsverfahren, Verfahren zurRead More →

Die Auswirkungen von ESG-Risiken sind über einen angemessen langen, über den regulären Risikobetrachtungshorizont hinausgehenden Zeitraum abzubilden. Dies kann beispielsweise auch im Rahmen von gesonderten Sensitivitätsanalysen erfolgen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind angemessen in der Strategie des Instituts und, soweit sinnvoll und möglich, in die Risikosteuerungs- und controllingprozesse einzubeziehen.Read More →

Risikoappetit für ESG-Risiken Mit der Festlegung des Risikoappetits trifft die Geschäftsleitung eine bewusste Entscheidung darüber, in welchem Umfang sie bereit ist, Risiken einzugehen. Der Risikoappetit kann in vielfacher Weise zum Ausdruck gebracht werden. Neben rein quantitativen Vorgaben (z. B. Strenge der Risikomessung, Globallimite, Festlegung von Puffern für bestimmte Stressszenarien, Risikoindikatoren für ESG-Risiken) kann der Risikoappetit auch in der Festlegung von qualitativen Vorgaben zur Geltung kommen (z. B. Anforderung an die Besicherung von Krediten, Vermeidung bestimmter Geschäfte). Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen.Read More →

Geschäftsmodellanalyse Mithilfe der Geschäftsmodellanalyse soll das Institut beurteilen, ob sich das eigene Geschäftsmodell über einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum aufrechterhalten lässt. Dazu ist es erforderlich, dass die für den betreffenden Zeitraum getroffenen strategischen Vorgaben und die daraus abgeleiteten Geschäftsplanungen das angestrebte Geschäftsmodell umsetzen. Das Institut soll dadurch in die Lage versetzt werden, Anpassungsbedarf am Geschäftsmodell frühzeitig zu erkennen und erforderliche strategische Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen.Read More →

Risikotragfähigkeit und risikomindernde Diversifikationseffekte Soweit ein Institut innerhalb oder zwischen Risikoarten risikomindernde Diversifikationseffekte im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt, müssen die zugrundeliegenden Annahmen anhand einer Analyse der institutsindividuellen Verhältnisse getroffen werden und auf Daten basieren, die auf die individuelle Risikosituation des Instituts als übertragbar angesehen werden können. Diversifikationseffekte müssen so konservativ geschätzt werden, dass sie auch in konjunkturellen Abschwungphasen bzw. bei im Hinblick auf die Geschäfts- und Risikostruktur des Instituts ungünstigen Marktverhältnissen als ausreichend stabil angenommen werden können. Die Verlässlichkeit und dieStabilität der Diversifikationsannahmen sind regelmäßig und ggf. anlassbezogen zu überprüfen.Read More →