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ESG-Risiken in der normativen und ökonomischen Perspektive Den Auswirkungen von ESG-Risiken, in einem ersten Schritt den durch Umweltrisiken, insbesondere durch den Klimawandel und die Transition zu einer nachhaltigen Wirtschaft entstehenden Risiken, ist im Rahmen einer zukunftsgerichteten Betrachtung unter Würdigung der damit einhergehenden Unsicherheiten sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive Rechnung zu tragen. Ein Abstellen allein auf vorhandene Datenhistorien ist nicht ausreichend.Read More →

Risikokultur Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter des Institutsim Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen (sollen). Die Risikokultur soll die Identifizierung und den bewussten Umgang mit Risiken fördern und sicherstellen, dass Entscheidungsprozesse zu Ergebnissen führen, die auch unter Risikogesichtspunkten ausgewogen sind. Kennzeichnend für eine angemessene Risikokultur ist vor allem das klare Bekenntnis der Geschäftsleitung zu risikoangemessenem Verhalten, die strikte Beachtung des durch die Geschäftsleitung kommunizierten Risikoappetits durch alleMitarbeiter, die Rechenschaftspflicht der Mitarbeiter für ihr Risikoverhalten und die Ermöglichung und Förderung eines transparenten und offenen Dialogs innerhalb des Instituts zu risikorelevanten Fragen. Die Institute müssen Verfahren einrichten, mit denen sie überwachen, obRead More →

Immobiliengeschäfte Immobiliengeschäfte im Sinne dieses Rundschreibens sind auf eigene Rechnung einesInstituts betriebene Geschäfte mit Immobilien , bei denen eine der folgenden Absichten verfolgt wird:a) Immobilienerwerb oder -errichtung zur Ertragsgenerierung durch Vermietung/Verpachtung,b) Immobilienerwerb oder -errichtung zur Weiterveräußerung (z. B. Bauträgergeschäft)c) Bestandsimmobilien zur Ertragsgenerierung durch Vermietung/Verpachtung oderWeiterveräußerungNeben den direkten Immobiliengeschäften gelten auch auf eigene Rechnung betriebene Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen des Instituts i.S.v. § 290 HGB als Immobiliengeschäft des Instituts, sofern die Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens ausschließlich oder überwiegend aus Immobiliengeschäften oder Beteiligungen an Immobiliengeschäften stammen. Den Tochterunternehmen sind insoweit Unternehmen gleichgestellt, auf die Institute gemeinschaftlich einen beherrschenden Einfluss ausüben können.Immobiliengeschäfte, die überwiegend dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen, geltennicht alsRead More →

Berücksichtigung von ESG-Risiken Als ESG-Risiken im Sinne dieses Rundschreibens sind Ereignisse oder Bedingungenaus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, derenEintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann. ESG-Risiken wirken insofern alsRisikotreiber und können sich auf die in Tz. 1 a)-d) aufgeführten sowie weitere wesentliche Risikoarten auswirken. Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken sind verschiedene plausible ,Szenarien zugrunde zu legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissenstehen. Auch ist ein angemessen langer Zeitraum zu wählen. Diese Beurteilung erfolgt,soweit sinnvoll und möglich, auch quantitativ.Read More →